Gutachten werden erstellt zur Verkehrswertermittlung von

Honorar
Das Honorar für private Verkehrswertgutachten wird nach den Sätzen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bestimmt. Für Wertermittlungen gilt hier der § 34 (1) HOAI. Das Honorar orientiert sich dabei am Verkehrswert der Immobilie im Rahmen der in der Honorartafel festgesetzten Mindest- und Höchstsätze. Zuzüglich zum Honorar werden die gesetzliche Mehrwertsteuer, sowie evtl. entstandene Nebenkosten und Auslagen gemäß Auftrag berechnet.
Beispiele:

Benötigte Unterlagen
Vom Auftraggeber werden die nachfolgenden Unterlagen bereitgestellt. Sollten Sie diese Unterlagen nicht zur Verfügung haben, so bin ich Ihnen bei der Beschaffung gern behilflich.
